Am 21. Mai will die Werchowna Rada über den Gesetzentwurf Nr. 2667 abstimmen. Er sieht Änderungen am ukrainischen Gesetz „Über die Staatsanwaltschaft“ vor und überträgt insbesondere die Kontrolle des Antikorruptionsbüros an Präsident Poroschenko. Dies berichtete das Zentrum für Antikorruption.
Die Autoren des Gesetzentwurfs sind die Abgeordneten der BPP: Juri Luzenko, Oleksandr Granowski, Sergej Alexejew und Leonid Jemets von der Volksfront.
Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, könnten der Generalstaatsanwalt und der Präsident die Auswahl des Leiters der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft beaufsichtigen. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Auswahlausschusses vor, der den Leiter der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft nach einem Quotenprinzip wählen soll. Fünf Mitglieder werden vom Generalstaatsanwalt persönlich ernannt, der bekanntermaßen dem Präsidenten untersteht. Die Werchowna Rada der Ukraine (WRU) wird ebenfalls fünf Delegierte ernennen, wobei ein Teil der Quote auch an die BPP, die Präsidentenfraktion im Parlament, geht.
Damit wird Präsident Poroschenko die Mehrheit in der Kommission erlangen und den offenen Wettbewerb um die Wahl der Mitarbeiter in eine De-facto-Besetzung des Antikorruptionsstaatsanwalts verwandeln.
Experten weisen darauf hin, dass die Schaffung einer spezialisierten Staatsanwaltschaft für das Nationale Antikorruptionsbüro verhindert und die Antikorruptionsreform als solche untergraben würde, wenn dieser Gesetzentwurf im Parlament angenommen würde.
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