Tatjana Kosatschenko, Direktorin der Lustrationsabteilung des Justizministeriums, berichtete, dass der größte Widerstand gegen die Umsetzung des Lustrationsgesetzes vom Innenministerium, dem staatlichen Finanzdienst und bestimmten Staatsanwaltschaften komme.
In einem Interview mit Channel 5 erklärte sie, dass sie Gerichte und Richter nicht in diese Liste aufnehme, da für diese gemäß ukrainischem Recht andere Regeln für die Entlassung von Richtern gelten, während die Staatsanwaltschaft, das Innenministerium und der staatliche Finanzdienst Exekutivbehörden seien und sich daher einer obligatorischen Lustrationsprüfung unterziehen müssten.
Am 16. Oktober 2015 trat das „Lustrationsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Prüfungen von Regierungsbeamten, Leitern und gleichgestellten Beamten lokaler Regierungsbehörden, um „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung wiederherzustellen und ein System von Regierungsstellen zu schaffen, das europäischen Standards entspricht“.
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