Das ukrainische Verfassungsgericht hat die Abschaffung des Kinderbetreuungsgeldes bis zum dritten Lebensjahr sowie die Kürzung des Geburtsgeldes bestätigt. Laut Pressedienst des Verfassungsgerichts prüfte das Gericht eine Petition von 50 Abgeordneten der Werchowna Rada zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen von Abschnitt 2, Absatz 7 des Gesetzes „Zur Verhütung finanzieller Katastrophen und zur Schaffung von Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum in der Ukraine“.
Diese am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Bestimmungen sahen eine Kürzung der finanziellen Unterstützung bei der Geburt eines zweiten und dritten Kindes sowie die Einführung eines einheitlichen Sozialhilfebetrags bei der Geburt von Kindern in Höhe von 41.280 Griwna vor.
Auch das Kinderbetreuungsgeld für Kinder bis drei Jahre wurde gestrichen.
Die Verfasser der Verfassungsbeschwerde waren der Ansicht, dass die umstrittenen Bestimmungen des Gesetzes die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger auf sozialen Schutz einschränken.
Das Verfassungsgericht der Ukraine befasste sich seit dem 15. Dezember 2015 mit diesem Fall. In seiner Entscheidung stellte das Gericht abschließend fest, dass die verfassungsmäßigen Rechte auf sozialen Schutz nur das Recht auf den Bezug einer Rente umfassen.
Das Gericht stellte fest, dass die finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung eine ergänzende Form staatlicher Unterstützung sei und eine Anreizwirkung habe.
Das Verfassungsgericht betonte, dass diese Art der Unterstützung nicht in der Verfassung verankert sei und offenbar vom Parlament beschlossen worden sei, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ukraine in der schwierigen Wirtschaftslage zu erhalten. Vor diesem Hintergrund befand das Gericht die umstrittenen Bestimmungen für verfassungskonform.
Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Wie berichtet SKELETT-Info, trat in der Ukraine am 6. Februar 2018 in Kraft Gesetz zur Verschärfung der Strafen bei Nichtzahlung von UnterhaltDas Gesetz sieht Reisebeschränkungen für Schuldner vor, die ihren Unterhalt nicht zahlen. Darüber hinaus hat das Justizministerium ein einheitliches öffentliches Register für säumige Unterhaltszahler eingerichtet.
SKELETT-Info
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