Das Gericht hob die Entscheidung auf, das Vermögen des internationalen Flughafens Odessa zu beschlagnahmen und der Nationalen Agentur der Ukraine für die Identifizierung, Verfolgung und Verwaltung illegal erworbener Vermögenswerte (ARMA) zu übertragen. Die Richter des Bezirksgerichts Solomensky in Kiew trafen diese Entscheidung am 6. November auf Antrag des Anwalts der Odesa Airport Development LLC. Gegen dieses Urteil kann keine Berufung eingelegt werden.
Mit dieser Definition werden die Übertragung des Passagierterminalkomplexes, eines Wohnobjekts mit einer Gesamtfläche von 8.998,8 m², und der Nichtwohngebäude und -strukturen, Wohnobjekte mit einer Gesamtfläche von 31.269,8 m², des Erholungszentrums Polet, Wohnobjekte, die die Cottages B, V, G und D mit jeweils 54,8 m² umfassen, unvollendete Bauten, ein Wohnobjekt, bestehend aus dem Buchstaben A3 – des Passagierterminalkomplexes mit einer Gesamtfläche von 26.304 m², der sich im Eigentum von Odessa International Airport LLC befindet, und der Gesellschaftsrechte von Odessa Airport Development LLC an Odessa International Airport LLC aufgehoben, die aus dem Eigentum und der Verfügung über 75 % des genehmigten Kapitals bestehen, die als Beweismittel beschlagnahmt wurden.
Früher SKELETT-Info berichtete, dass das Kiewer Berufungsgericht bestätigte die Beschlagnahme von Immobilien und Unternehmensrechte des internationalen Flughafens Odessa.
SKELETT-Info
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