Das Strafverfahren gegen Dobkin wurde nach Angaben eines Anwalts mangels Beweisen für eine Straftat eingestellt.

Mikhail Dobkin

Mikhail Dobkin

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter der regionalen Staatsverwaltung von Charkiw, Michail Dobkin, sei eingestellt worden, teilte seine Anwältin Julia Pletnewa mit.

„Der Fall wurde am 20. August auf Anordnung des Ermittlers eingestellt, da es keine Beweise für ein Verbrechen in den Handlungen von Michail Markowitsch gab“, sagte Julia Pletnewa am Samstag einem Korrespondenten von Interfax-Ukraine.

„Wir haben natürlich an Gerechtigkeit geglaubt, aber die Tatsache, dass es so schnell gehen würde … Andererseits lief aus rechtlicher Sicht die in der Strafprozessordnung vorgesehene sechsmonatige Untersuchungsfrist ab. Es wurden keine Beweise für die Schuld von Michail Markowitsch gefunden, und das Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt“, fügte Julia Pletnewa hinzu.

Wie berichtet, wurde M. Dobkin am 10. März in Kiew festgenommen. Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft legten ihm einen Verdachtsbescheid vor, ein Verbrechen gemäß Teil 2 des Artikels 110 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Eingriff in die territoriale Integrität der Ukraine) begangen zu haben.

Am 12. März stellte das Kiewer Bezirksgericht Petschersk M. Dobkin unter Hausarrest. Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft stellten ihm eine Anzeige wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat nach Artikel 110 Teil 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches (Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine) zu.

Am 25. März reichte M. Dobkin bei der Zentralen Wahlkommission Unterlagen ein, um sich als Präsidentschaftskandidat registrieren zu lassen. Er beantragte daher die Aufhebung seines Hausarrests, um einen umfassenden Wahlkampf führen zu können.

Am 3. April änderte das Kiewer Bezirksgericht Petschersk die Maßnahme der Freiheitsberaubung von Hausarrest auf Ehrenwort.

 

INTERFAX-Ukraine

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