Der Oberste Gerichtshof der Ukraine bestätigte die Rechtmäßigkeit der Liquidation der Kyivska Rus Bank.

Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung auf, dass der Rückzug der Kyivska Rus Bank vom Markt rechtswidrig war. Dies berichtete der Pressedienst des Einlagensicherungsfonds für Privatpersonen (DGF).

Nach Angaben des Fonds hat das Gericht mit dieser Entscheidung dem Antrag der Nationalbank auf Überprüfung des Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts der Ukraine teilweise stattgegeben.

Der Einlagensicherungsfonds stellte fest, dass damit die Urteile des Berufungsverwaltungsgerichts Kiew und des Obersten Verwaltungsgerichts der Ukraine aufgehoben wurden. Diesen Urteilen zufolge waren die Entscheidungen der NBU, die Kyivska Rus Bank auf Antrag ihres Mehrheitsaktionärs für zahlungsunfähig zu erklären und zu liquidieren, rechtswidrig.

Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Sechste Verwaltungsberufungsgericht zurück. „Das Berufungsgericht muss alle Feststellungen des Obersten Gerichtshofs berücksichtigen“, erklärte die FGVFL in ihrer Stellungnahme.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bestätigte zudem das Recht der NBU, eine Bank jederzeit, spätestens jedoch 180 Tage nach der Einstufung als problematisch, als insolvent einzustufen. Diese Bestimmung des Gesetzes „Über Banken und Bankgeschäfte“ und ihre fehlerhafte Auslegung durch die Gerichte dienten der NBU und dem Fonds in den meisten Rechtsstreitigkeiten dieser Kategorie als Grundlage für die Aufhebung von Entscheidungen zur Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Früher SKELETT-Info habe das berichtet Der Einlagensicherungsfonds fordert die Staatsanwaltschaft auf Leiten Sie eine Untersuchung gegen die Eigentümer der Kyivska Rus Bank ein, weil sie vor der Einsetzung der Übergangsverwaltung angeblich 44 Millionen US-Dollar aus dem Finanzinstitut abgezogen haben.

Zum Thema: ATP-2240 Poroschenko weigert sich, eine Schuld von 6 Millionen Dollar bei der Kyivska Rus Bank zurückzuzahlen.

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